Aargauer Regierung legt neue Revision des Energiegesetzes vor
10.05.2019Partner in der Energiepolitik: Regierungsrat Stephan Attiger, sein Abteilungschef Energie Werner Leuthard, Markus Blättler (Präsident Verband Aargauischer Stromversorger) und Hans-Kaspar Scherrer, Eniwa-CEO (früher IBA, von links).
© Colin Frei
Jetzt liegen die Vorschläge der Regierung für ein neues Energiegesetz auf dem Tisch. Die energie- und klimapolitischen Ziele könne man damit besser erreichen als mit der Anhörungsvorlage, betont der zuständige Regierungsrat Stephan Attiger. Diese war letztes Jahr von links und rechts kritisiert worden.
Das Schweizer Volk hat an der Urne die Energiestrategie 2050 des Bundes gutgeheissen. Dafür braucht es konkrete Massnahmen. Die Kantone haben eine Hauptaufgabe beim Absenken des Energieverbrauchs in Gebäuden. Das Instrument dafür sind die von den Energiedirektoren ausgearbeiteten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Diese enthalten verpflichtende und freiwillige Forderungen, welche die Kantone übernehmen sollen bzw. können.
Bei einem Gasheizungsersatz müssen neu 20 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden, sagte Hans-Kaspar Scherrer, CEO des Aarauer Energieversorgers Eniwa. Statt wie heute schon 5 bis 10 sollen die Energieversorger künftig 20 Prozent Biogas beimischen.
Viele Umweltschützer fordern ein Verbot von Ölheizungen in Neubauten oder bei Heizungsersatz. Die Aargauer Regierung will eine viel geringere Auflage machen: Beim Wärmeerzeuger-Ersatz in bestehenden Wohnbauten darf der Anteil nicht erneuerbarer Energie 90 Prozent des Bedarfs nicht überschreiten. Damit erwartet die Regierung «trotz nach wie vor niedriger Modernisierungsrate» bei Gebäuden einen wichtigen Beitrag zur Abkehr von fossilen Brennstoffen.
Verzichtet wird im Gesetz auf eine Sanierungspflicht für Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem. Aufgrund der Rückmeldungen näherten sich die meisten eh dem Ende ihrer Lebenszeit, so die Argumentation. Dafür benötigen Gebäude mit zentraler oder dezentraler Elektroheizung künftig einen Gebäudeenergieausweis. Der soll Auskunft über die Kostenfolgen und Alternativen geben.
Das Gesetz kommt nach den Sommerferien in den Grossen Rat und soll – wenn es nicht zu einem Referendum kommt – ab Juni 2020 gelten.